Wir machen als Kanzlei das, was andere auch machen – und eben viel mehr. Wir geben uns nicht mit dem zufrieden, was Sie von uns erwarten. Wir vertreten Sie nicht nur dort, wo Sie uns anfragen. Wir entwickeln weit darüber hinaus komplette Legal Services und zukunftsorientierte Vorgehen. Wir verstehen Recht nicht allein als Reaktion und in der Anwendung, sondern als gestalterische Kraft innerhalb eines Unternehmens. Kurzum: Die Kunst, mehr als nur zu vertreten.
Dafür sorgen in der Praxis mehr als 35 erfahrene Rechtsanwält*innen, die von der Pike auf ihr Handwerk erlernt haben und Spezialist*innen sind auf ihrem jeweiligen Gebiet. Die darüber hinaus aber mit einem interdisziplinären Ansatz antreten, um gemeinsam Großartiges zu schaffen – wie in einem perfekt eingespielten Orchester.
Wir können mehr als andere und beschränken uns nicht auf unsere klassische, spezialisierte rechtliche Sicht, sondern ergänzen unser Klangbild auf Wunsch harmonisch mit allem, was Sie für eine gesamthafte Betrachtung bei Bedarf benötigen. Konkret: mit den Kolleg*innen aus dem Genoverband e.V. oder der AWADO Gruppe.
Für Sie als Kund*innen hat dies den unschlagbaren Vorteil, dass jedes Thema professionell von allen Seiten betrachtet und angegangen werden kann: von der steuerrechtlichen Seite ebenso wie von der strategischen, der unternehmensberaterischen oder der kommunikativen. Und das sind nur einige der vielen Kompetenzen, die wir für Sie einbringen können. Kurzum: Was auch immer Sie benötigen, wir stellen die Expert*innen dafür.
Webinar am 22.05.2024, 10:00 Uhr und am 05.06.2024, 10:00 Uhr (Informationen und Anmeldung gleich hier) Cannabisgesetz – am 01.04.2024 in Kraft getreten – was Arbeitsgeber jetzt beachten müssen
> Mehr erfahrenMit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz hat der Gesetzgeber durch Änderungen der §§ 16 ff. des Zahlungskontengesetzes (ZKG) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) die Aufgabe übertragen eine Vergleichswebsite für Zahlungskonten zu errichten bzw. führen. Durch die Seite soll es den Verbraucher:innen einfach gemacht werden verschiedene Angebote miteinander zu vergleichen und durch eine Markttransparenz den Wettbewerb zu stärken.
> Mehr erfahrenOb ein Zahlungsvorgang autorisiert ist, wird von Gerichten – je nach Anwendung von Auslegungsmethoden – unterschiedlich beurteilt.
> Mehr erfahrenMeldung des Fachverlags Argetra über einen moderaten Anstieg der Versteigerungstermine
> Mehr erfahrenDie AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft wird regelmäßig auch durch Insolvenzverwaltungen mit der Wahrnehmung dortiger Interessen im Rahmen der Geltendmachung von Massensprüchen beauftragt. Hier haben wir insbesondere Erfolge bei der Verfolgung immobilienrechtlicher Ansprüche, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich erzielt.
> Mehr erfahrenDas Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) trat am 2. Juli 2023 in Kraft. Es soll effektive, vertrauliche und sichere Kanäle für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Unternehmen schaffen, um Verstöße zu melden. Für Banken gilt es, die Vorgaben für interne Hinweisstellen mit den Vorgaben des Kreditwesengesetzes (KWG) und des Geldwäschegesetzes (GwG) in Einklang zu bringen.
> Mehr erfahren(GW) betreffend Drittstaaten, die in ihren Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweisen, die wesentliche Risiken für das internationale Finanzsystem darstellen (Hochrisiko-Staaten)
> Mehr erfahren- Gesetzentwurf zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der FIU - Hinweis des DK - Gültigkeit auch für Verpflichtete nach dem GwG
> Mehr erfahrenRechtskräftiger Beschluss LG Flensburg vom 06.06.2023, Az. 3 O 91/23 Das Interesse der Volksbank an einheitlichen (neuen) AGB mit Kunden überwiegt das Einzelinteresse des Kunden, die Zustimmung hierzu zu verweigern Eine Beschränkung des Kündigungsrechts der Volksbank hinsichtlich der Geschäftsbeziehung ergibt sich auch nicht aus der genossenschaftlichen Mitgliedschaft des Kunden
> Mehr erfahrenZiel: Verbesserung der Qualität und Effizienz des Verdachtsmeldewesens/ Definition von Sachverhalten, die nicht der Meldepflicht unterliegen / Beispiele für nicht-meldepflichtige Sachverhalte als Orientierungshilfe / Ermessen über Meldepflicht liegt beim Verpflichteten
> Mehr erfahrenDer Unechte Massekredit in Insolvenz(antrags)verfahren – Darauf ist bankseitig zu achten! Liquiditätsbeschaffung im Insolvenz(antrags)verfahren Notwendigkeit und einer Vereinbarung und Mindestvoraussetzungen
> Mehr erfahrenWer beabsichtigt, eine bedeutende Beteiligung an einem Kreditinstitut zu erwerben oder eine bestehende bedeutende Beteiligung daran so zu erhöhen, sodass die Schwellen von 20 %, 30 % oder 50 % der Stimmrechte oder des Kapitals erreicht oder überschritten werden oder sodass das Institut unter seine Kontrolle kommt, hat dies der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutschen Bundesbank unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Wer beabsichtigt, an einem Wertpapierinstitut eine bedeutende bzw. qualifizierte Beteiligung zu erwerben oder eine bestehende Beteiligung zu erhöhen, muss dies ebenfalls anzeigen.
> Mehr erfahrenFAQ des Bundesverwaltungsamts (BVA) Jahresbericht der BaFin Stellungnahme der DK zur geplanten GW-EU-Verordnung
> Mehr erfahrenBundestag und Bundesrat haben den Kompromiss des Vermittlungsausschusses gebilligt. Die wichtigsten Änderungen gegenüber der ursprünglich vorgesehenen Fassung sind folgende: Anonyme Meldungen sind optional. Interne und externe Meldestellen sollen diese aber bearbeiten. Interne Meldestelle ist erste Anlaufstelle für Hinweisgeber, wenn interne Maßnahmen möglich sind. Hinweisgeberschutzgesetz gilt nur für Informationen über Verstöße von Arbeitgeber oder beruflichen Kontakten. Hinweisgeber muss Repressalie als Benachteiligung geltend machen. Geändertes Gesetz kann nach Verkündung im Bundesgesetzblatt Mitte Juni 2023 in Kraft treten.
> Mehr erfahrenPublikation NZWiSt 2023,54 zum Strafbarkeitsrisiko gemäß §§ 299 ff. StGB
> Mehr erfahrenPublikation in der BI 12/2022 Nachhaltigkeitspräferenzabfrage
> Mehr erfahrenDas sagen die Gerichte bzw. der aktuelle rechtliche Sachstand.
> Mehr erfahrenMenschen machen Fehler. Und selbst die besten Unternehmen sind daher nicht immun gegen Fehlverhalten. Umso wichtiger, dass mutige Personen diese aufdecken, bevor großer Schaden entsteht.
> Mehr erfahrenAuf einen Blick: Am 27. Juli hat das Bundeskabinett einen Regierungsentwurf für das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beschlossen. Das neue Gesetz könnte im September verabschiedet werden und dann Ende des Jahres in Kraft treten. Der aktuelle Entwurf geht in Teilen über die Vorgaben der EU-Whistleblower-Richtlinie hinaus. Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden sind zunächst zur Einrichtung sicherer, interner Meldekanäle verpflichtet, ab 2023 folgen Unternehmen mit 50-249 Mitarbeitenden
> Mehr erfahrenEnde vergangenen Jahres sind zum Thema Negativzinsen und Verwahrentgelte zwei Urteile gesprochen worden, die in der Bankenbranche zu einer gewissen Unruhe geführt haben. Denn sowohl das Landgericht Düsseldorf als auch das Landgericht Berlin haben die Berechnung von Verwahrentgelten gegenüber Verbrauchern für unzulässig erklärt. Was müssen Banken nun beachten?
> Mehr erfahrenUmstellung des Transparenzregisters zu einem Vollregister!
> Mehr erfahrenAuf einen Blick: Sanktionen infolge des Ukraine-Krieges Besondere Hinweise der FIU zu Verdachtsmeldungen
> Mehr erfahrenEine mögliche Lösung aus dem Verbund und für den Verbund zum Aufbau und Einsatz eines effizienten und sicheren Hinweisgebersystems stellt das Hinweisgebersystem 360 der AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH dar.
> Mehr erfahrenAls erfahrene Experten und Abwickler auf diesem Gebiet haben wir deshalb eine spezielle Lösung entwickelt.
> Mehr erfahrenGerne machen wir auch Sie und Ihr Unternehmen „fit“ für die Modernisierung des Personengesellschaftsrechts“ (abgekürzt: „MoPeG“).
> Mehr erfahrenMan wird individuell ein Vorgehen herausarbeiten müssen, nicht zuletzt, um Abmahnungen zu vermeiden.
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